ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 12
§ 10 Haushaltsbericht
§ 10 – Haushaltsbericht
Zusätzlich zur verfassungsrechtlichen Halbjahresrechnung stellt das Finanzministerium monatlich eine zusammengefasste Übersicht über wesentliche Einnahmen, Ausgaben, verfügbare Mittel und Schulden bereit. Personenbezogene Einzelansprüche bleiben vertraulich. Erhebliche Abweichungen erhalten eine verständliche Begründung.
Zusätzlich zur verfassungsrechtlichen Halbjahresrechnung stellt das Finanzministerium monatlich eine zusammengefasste Übersicht über wesentliche Einnahmen, Ausgaben, verfügbare Mittel und Schulden bereit. Personenbezogene Einzelansprüche bleiben vertraulich. Erhebliche Abweichungen erhalten eine verständliche Begründung.