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Gesetze / LHO

LHO

Landeshaushaltsordnung der Republik Falkenberg (LHO)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Haushaltsgrundsätze§ 2Haushaltsplan§ 3Bewirtschaftung§ 4Abweichungen§ 5Vorläufige Haushaltsführung§ 6Kasse und Nachweise§ 7Rechnung und Kontrolle§ 8Verantwortung§ 9Verpflichtungen über das Haushaltsjahr§ 10Haushaltsbericht§ 11Rechnungsprüfung und Unabhängigkeit§ 12Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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