ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 11
§ 5 Straf- und Bußgeldgerichte
§ 5 – Straf- und Bußgeldgerichte
Bei rechtskräftiger Verurteilung beträgt die gerichtliche Gebühr im Strafverfahren je tatsächlich durchgeführter Instanz 30 €, in gerichtlichen Bußgeldverfahren 20 €. Freispruch oder Einstellung ohne gesetzlichen Kostenauferlegungsgrund belasten den Betroffenen nicht. Notwendige Verteidigung darf von keiner Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Bei rechtskräftiger Verurteilung beträgt die gerichtliche Gebühr im Strafverfahren je tatsächlich durchgeführter Instanz 30 €, in gerichtlichen Bußgeldverfahren 20 €. Freispruch oder Einstellung ohne gesetzlichen Kostenauferlegungsgrund belasten den Betroffenen nicht. Notwendige Verteidigung darf von keiner Vorauszahlung abhängig gemacht werden.