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Gesetze / LGebG

LGebG

Landesgebühren- und Gerichtskostengesetz der Republik Falkenberg (LGebG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung und Gesetzesbindung§ 2Gebührenfreie Leistungen§ 3Verwaltungsgebühren§ 4Zivil- und Verwaltungsgerichte§ 5Straf- und Bußgeldgerichte§ 6Landesgerichtshof§ 7Kostenschuld und Festsetzung§ 8Kostenhilfe und Härte§ 9Auslagen und Erstattung§ 10Rechtsschutz und zeitliche Geltung§ 11Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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