Gesetze / LGebG
LGebG
Landesgebühren- und Gerichtskostengesetz der Republik Falkenberg (LGebG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Geltung und Gesetzesbindung§ 2Gebührenfreie Leistungen§ 3Verwaltungsgebühren§ 4Zivil- und Verwaltungsgerichte§ 5Straf- und Bußgeldgerichte§ 6Landesgerichtshof§ 7Kostenschuld und Festsetzung§ 8Kostenhilfe und Härte§ 9Auslagen und Erstattung§ 10Rechtsschutz und zeitliche Geltung§ 11InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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