ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 11
§ 3 Verwaltungsgebühren
§ 3 – Verwaltungsgebühren
Eine erstmalige Vereins- oder Unternehmensregistereintragung kostet 20 €, eine beantragte wesentliche Registeränderung 10 €. Eine Baugenehmigung kostet 30 €, eine Waffenbesitz- oder Führerlaubnis jeweils 20 €, eine Fahrerlaubnis 20 €. Reine Fehlerberichtigung einer Behörde und nachgewiesene Doppelbearbeitung werden nicht berechnet.
Eine erstmalige Vereins- oder Unternehmensregistereintragung kostet 20 €, eine beantragte wesentliche Registeränderung 10 €. Eine Baugenehmigung kostet 30 €, eine Waffenbesitz- oder Führerlaubnis jeweils 20 €, eine Fahrerlaubnis 20 €. Reine Fehlerberichtigung einer Behörde und nachgewiesene Doppelbearbeitung werden nicht berechnet.