ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 11
§ 2 Gebührenfreie Leistungen
§ 2 – Gebührenfreie Leistungen
Gebührenfrei bleiben Meldung und Staatsangehörigkeitsnachweis, Widerspruchsverfahren, IFG-Auskunft im üblichen Umfang, Datenschutzrechte, Sozialleistungsverfahren, öffentliche Pflichtbildung sowie Notfallversorgung im gesetzlichen Umfang. Gerichtskostenfreiheit nach SGB und notwendiger Verteidigungsschutz nach StPO gehen vor.
Gebührenfrei bleiben Meldung und Staatsangehörigkeitsnachweis, Widerspruchsverfahren, IFG-Auskunft im üblichen Umfang, Datenschutzrechte, Sozialleistungsverfahren, öffentliche Pflichtbildung sowie Notfallversorgung im gesetzlichen Umfang. Gerichtskostenfreiheit nach SGB und notwendiger Verteidigungsschutz nach StPO gehen vor.