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Gesetze / LDSG

LDSG

Landesdatenschutzgesetz der Republik Falkenberg (LDSG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung§ 2Grundsätze§ 3Sensible Angaben§ 4Betroffenenrechte§ 5Sicherheit und Vorfälle§ 6Aufsicht§ 7Rechtsschutz§ 8Löschkonzept und Verzeichnis§ 9Auftragsverarbeitung§ 10Unabhängigkeit der Aufsicht§ 11Beschwerdeverfahren§ 11aInformation und gemeinsame Verantwortung§ 11bRisikoprüfung und automatisierte Entscheidungen§ 11cDatenübermittlung und Beweissicherung§ 12Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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