ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 4 von 12
§ 4 Einheitliche Besoldungsordnung
§ 4 – Einheitliche Besoldungsordnung
(1) Die folgenden Tabellen sind Bestandteil dieses Gesetzes. Sämtliche Beträge sind monatliche Bruttobeträge in Euro (€) bei voller Aufgabenwahrnehmung. Aufgabenübertragung und Verantwortung bestimmen die Gruppe; die anrechenbare Dienstzeit bestimmt die Stufe.
(2) Tabelle A gilt für Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Schulen und Militär. Entscheidend sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben; ein Dienstgrad allein begründet keine Leitungsbesoldung. Die Leitung einer obersten Landesbehörde unterhalb der Ministerebene wird A10 zugeordnet.
Tabelle A – Allgemeiner öffentlicher Dienst (€ monatlich)
Gruppe
Tätigkeit
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
A1
Ausbildung / Anwärter
1.500
1.600
1.700
1.800
1.900
A2
Einfacher Dienst
2.200
2.400
2.600
2.800
3.000
A3
Verwaltung / Einsatzdienst
2.500
2.700
2.900
3.100
3.300
A4
Erfahrener Fachdienst
2.800
3.000
3.200
3.400
3.600
A5
Gehobener Fachdienst
3.200
3.400
3.600
3.800
4.000
A6
Lehrkräfte / Offiziere
3.500
3.700
3.900
4.100
4.300
A7
Sachgebietsleitung
3.900
4.100
4.300
4.500
4.700
A8
Schul- / Einsatzleitung
4.200
4.400
4.600
4.800
5.000
A9
Behörden- / Kommunalleitung
4.500
4.700
4.900
5.100
5.300
A10
Oberste Verwaltungsleitung
5.500
5.700
5.900
6.100
6.300
(3) Tabelle R gilt für die unabhängige Justiz und die ausdrücklich zugeordneten staatsanwaltschaftlichen Ämter. Ein höherer Gerichtsrang setzt eine entsprechende rechtmäßige Ernennung voraus.
Tabelle R – Richter und Staatsanwälte (€ monatlich)
Gruppe
Amt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
R1
Amtsrichter / Staatsanwälte
4.500
4.750
5.000
5.250
5.500
R2
Landrichter / leitende Staatsanwälte
4.800
5.050
5.300
5.550
5.800
R3
Oberlandesrichter
5.200
5.450
5.700
5.950
6.200
R4
LGH-Richter
6.000
6.250
6.500
6.750
7.000
R5
LGH-Präsident
7.000
7.250
7.500
7.750
8.000
(4) Tabelle B/M/K enthält feste Amtsbezüge und Mandatsentschädigungen ohne Erfahrungsstufen. Hauptamtliche kommunale Verwaltungsleitungen werden nach Tabelle A besoldet; die K-Gruppen gelten ausschließlich für ehrenamtliche Mandate.
Tabelle B/M/K – Politische Ämter und Mandate (€ monatlich)
Gruppe
Amt / Mandat
Monatlich (€)
B1
Landesminister
6.500
B2
Ministerpräsident
8.000
B3
Landespräsident
9.000
M1
Mitglied der Volksversammlung
1.500
M2
Vorsitz der Volksversammlung
2.500
K1
Ehrenamtliches Ratsmitglied
150
K2
Ehrenamtlicher Ratsvorsitz
300
(1) Die folgenden Tabellen sind Bestandteil dieses Gesetzes. Sämtliche Beträge sind monatliche Bruttobeträge in Euro (€) bei voller Aufgabenwahrnehmung. Aufgabenübertragung und Verantwortung bestimmen die Gruppe; die anrechenbare Dienstzeit bestimmt die Stufe.
(2) Tabelle A gilt für Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Schulen und Militär. Entscheidend sind die tatsächlich übertragenen Aufgaben; ein Dienstgrad allein begründet keine Leitungsbesoldung. Die Leitung einer obersten Landesbehörde unterhalb der Ministerebene wird A10 zugeordnet.
Tabelle A – Allgemeiner öffentlicher Dienst (€ monatlich)
Gruppe
Tätigkeit
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
A1
Ausbildung / Anwärter
1.500
1.600
1.700
1.800
1.900
A2
Einfacher Dienst
2.200
2.400
2.600
2.800
3.000
A3
Verwaltung / Einsatzdienst
2.500
2.700
2.900
3.100
3.300
A4
Erfahrener Fachdienst
2.800
3.000
3.200
3.400
3.600
A5
Gehobener Fachdienst
3.200
3.400
3.600
3.800
4.000
A6
Lehrkräfte / Offiziere
3.500
3.700
3.900
4.100
4.300
A7
Sachgebietsleitung
3.900
4.100
4.300
4.500
4.700
A8
Schul- / Einsatzleitung
4.200
4.400
4.600
4.800
5.000
A9
Behörden- / Kommunalleitung
4.500
4.700
4.900
5.100
5.300
A10
Oberste Verwaltungsleitung
5.500
5.700
5.900
6.100
6.300
(3) Tabelle R gilt für die unabhängige Justiz und die ausdrücklich zugeordneten staatsanwaltschaftlichen Ämter. Ein höherer Gerichtsrang setzt eine entsprechende rechtmäßige Ernennung voraus.
Tabelle R – Richter und Staatsanwälte (€ monatlich)
Gruppe
Amt
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
R1
Amtsrichter / Staatsanwälte
4.500
4.750
5.000
5.250
5.500
R2
Landrichter / leitende Staatsanwälte
4.800
5.050
5.300
5.550
5.800
R3
Oberlandesrichter
5.200
5.450
5.700
5.950
6.200
R4
LGH-Richter
6.000
6.250
6.500
6.750
7.000
R5
LGH-Präsident
7.000
7.250
7.500
7.750
8.000
(4) Tabelle B/M/K enthält feste Amtsbezüge und Mandatsentschädigungen ohne Erfahrungsstufen. Hauptamtliche kommunale Verwaltungsleitungen werden nach Tabelle A besoldet; die K-Gruppen gelten ausschließlich für ehrenamtliche Mandate.
Tabelle B/M/K – Politische Ämter und Mandate (€ monatlich)
Gruppe
Amt / Mandat
Monatlich (€)
B1
Landesminister
6.500
B2
Ministerpräsident
8.000
B3
Landespräsident
9.000
M1
Mitglied der Volksversammlung
1.500
M2
Vorsitz der Volksversammlung
2.500
K1
Ehrenamtliches Ratsmitglied
150
K2
Ehrenamtlicher Ratsvorsitz
300