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Gesetze / LBesG

LBesG

Landesbesoldungsgesetz der Republik Falkenberg (LBesG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung§ 2Anspruch und Auszahlung§ 3Bemessung und Einstufung§ 4Einheitliche Besoldungsordnung§ 5Mehrfachämter und Vertretung§ 6Dienstumfang und Fehlzeiten§ 7Erfahrungsstufen und besondere Zahlungen§ 8Auslagen und Amtsausstattung§ 9Abrechnung und Rückforderung§ 10Rechtsschutz, Verjährung und Datenschutz§ 11Haushalt und Anpassung§ 12Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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