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Gesetze / LArchG

LArchG

Landesarchivgesetz der Republik Falkenberg (LArchG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Zweck und Verantwortung§ 2Aktenführung§ 3Aufbewahrung§ 4Bewertung und Übernahme§ 5Geheimnisse und Zugang§ 6Auskunft und Berichtigung§ 7Amtswechsel und technische Sicherung§ 8Aussonderung und Kontrolle§ 9Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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