ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 11
§ 9 Bewährung und Unterstützung
§ 9 – Bewährung und Unterstützung
Bewährungsauflagen sind konkret, zeitlich begrenzt und nach Leistungsfähigkeit auszuwählen. Fehlende Mittel oder unverschuldete Nichterfüllung rechtfertigen keinen automatischen Widerruf. Unterstützungsangebote sind vorrangig zu prüfen; neue strafrechtliche Vorwürfe erfordern zuverlässige Feststellungen.
Bewährungsauflagen sind konkret, zeitlich begrenzt und nach Leistungsfähigkeit auszuwählen. Fehlende Mittel oder unverschuldete Nichterfüllung rechtfertigen keinen automatischen Widerruf. Unterstützungsangebote sind vorrangig zu prüfen; neue strafrechtliche Vorwürfe erfordern zuverlässige Feststellungen.