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Gesetze / JGG

JGG

Jugendgerichtsgesetz der Republik Falkenberg (JGG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung und Alter§ 2Verantwortlichkeit§ 3Zuständigkeit§ 4Verfahrensrechte§ 5Erzieherische Reaktionen§ 6Geld- und Freiheitsstrafe§ 7Untersuchungshaft§ 8Öffentlichkeit und Daten§ 9Bewährung und Unterstützung§ 10Rechtsmittel und Vollzug§ 11Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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