ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 10
§ 1 Anspruch
§ 1 – Anspruch
Jeder hat ohne Nachweis eines besonderen politischen Interesses Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen der Republik und ihrer Kommunen. Verlangt werden können Einsicht oder eine speicherbare Kopie. Neue Gutachten oder die Beantwortung bloß hypothetischer Fragen müssen nicht erstellt werden.
Jeder hat ohne Nachweis eines besonderen politischen Interesses Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen der Republik und ihrer Kommunen. Verlangt werden können Einsicht oder eine speicherbare Kopie. Neue Gutachten oder die Beantwortung bloß hypothetischer Fragen müssen nicht erstellt werden.