Gesetze / GVG
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz der Republik Falkenberg (GVG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Gerichte§ 2Bezirke und Zuständigkeit§ 3Rechtsmittel§ 4Besetzung§ 5Gesetzlicher Richter§ 6Öffentlichkeit und Gehör§ 7Organisation und Konflikte§ 8Geschäftsstellen§ 9Zugang und Unterstützung§ 10Öffentliche Gerichtsregister§ 10aSpruchkörper und Vertretungsfall§ 10bÖffentlichkeit und Sitzungsleitung§ 10cDolmetschung und Entscheidungsfähigkeit§ 11Übergang und GeltungFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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