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Gesetze / GVG

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz der Republik Falkenberg (GVG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Gerichte§ 2Bezirke und Zuständigkeit§ 3Rechtsmittel§ 4Besetzung§ 5Gesetzlicher Richter§ 6Öffentlichkeit und Gehör§ 7Organisation und Konflikte§ 8Geschäftsstellen§ 9Zugang und Unterstützung§ 10Öffentliche Gerichtsregister§ 10aSpruchkörper und Vertretungsfall§ 10bÖffentlichkeit und Sitzungsleitung§ 10cDolmetschung und Entscheidungsfähigkeit§ 11Übergang und Geltung

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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