ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 8
§ 3 Prüfung
§ 3 – Prüfung
Gegenstand sind insbesondere außergewöhnliche nachträgliche Härten, erhebliche Wiedergutmachung und nachvollziehbare humanitäre Umstände. Parteizugehörigkeit, private Gegenleistungen und politische Unterstützung dürfen keinen Gnadengrund bilden. Die Besonderheit des Falls und der Gleichbehandlungsmaßstab sind aktenkundig zu machen.
Gegenstand sind insbesondere außergewöhnliche nachträgliche Härten, erhebliche Wiedergutmachung und nachvollziehbare humanitäre Umstände. Parteizugehörigkeit, private Gegenleistungen und politische Unterstützung dürfen keinen Gnadengrund bilden. Die Besonderheit des Falls und der Gleichbehandlungsmaßstab sind aktenkundig zu machen.