ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 12
§ 3 Wirkung der Anzeige
§ 3 – Wirkung der Anzeige
Ein nicht besonders erlaubnispflichtiges Gewerbe darf bereits mit vollständiger Anzeige beginnen; eine zusätzliche politische Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Kommune bestätigt den Eingang binnen zwei Tagen. Eine Empfangsbestätigung beweist weder Unternehmensrechtspersönlichkeit noch fachliche Eignung; hierfür gelten VURG und Fachrecht.
Ein nicht besonders erlaubnispflichtiges Gewerbe darf bereits mit vollständiger Anzeige beginnen; eine zusätzliche politische Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Kommune bestätigt den Eingang binnen zwei Tagen. Eine Empfangsbestätigung beweist weder Unternehmensrechtspersönlichkeit noch fachliche Eignung; hierfür gelten VURG und Fachrecht.