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Gesetze / GewO

GewO

Gewerbeordnung der Republik Falkenberg (GewO)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung und Gewerbefreiheit§ 2Anzeige und Zuständigkeit§ 3Wirkung der Anzeige§ 4Besondere Erlaubnisse§ 5Pflichten im Geschäftsverkehr§ 6Aufsicht und Abhilfe§ 7Beschränkung und Untersagung§ 8Verfahren und Übergang§ 8aZweigniederlassung und Verantwortlichkeit§ 8bErlaubnisverfahren und Wiederzulassung§ 8cBetriebsaufgabe und geordnete Abwicklung§ 9Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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