ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 14
§ 3 Versorgung
§ 3 – Versorgung
Notfallbehandlung darf nicht wegen fehlender Vorauszahlung verweigert werden. Außerhalb von Notfällen sind Kosten und Verantwortlichkeiten vorab zu erläutern. Medizinische Entscheidungen treffen fachkundige Personen unabhängig von politischen oder privaten Vorteilsversprechen.
Notfallbehandlung darf nicht wegen fehlender Vorauszahlung verweigert werden. Außerhalb von Notfällen sind Kosten und Verantwortlichkeiten vorab zu erläutern. Medizinische Entscheidungen treffen fachkundige Personen unabhängig von politischen oder privaten Vorteilsversprechen.