ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 4 von 12
§ 3 Seitenformat und Schrift
§ 3 – Seitenformat und Schrift
(1) Die amtliche Veröffentlichungsfassung wird im Hochformat DIN A4 mit mindestens 25 Millimetern Seitenrand erstellt. Der Normtext ist grundsätzlich einspaltig, schwarz auf weiß und ohne dekorativen Hintergrund zu setzen.
(2) Verwendet wird Arial oder eine in Lesbarkeit und Zeichenumfang gleichwertige Schrift. Schriftgrößen, Hervorhebungen und Abstände orientieren sich am einfachen Aufbau des Anhangs 1. Kopf und Titel müssen deutlich vom gut lesbaren Normtext unterscheidbar sein; eine punktgenaue Übereinstimmung ist nicht erforderlich.
(3) Absätze werden durch angemessenen Abstand getrennt. Überschriften bleiben mit dem folgenden Text verbunden; alleinstehende Überschriften am Seitenende sind zu vermeiden. Der Wortlaut darf durch Umbruch, Trennung oder Hervorhebung nicht verändert werden.
(4) Anlagen und breite Tabellen dürfen erforderlichenfalls im Querformat erscheinen. Kleinere Schrift ist nur ausnahmsweise bei Tabellen zulässig, mindestens jedoch 9 Punkt; sonst ist die Tabelle auf weitere Seiten zu verteilen. Spaltenüberschriften werden auf Folgeseiten wiederholt.
(1) Die amtliche Veröffentlichungsfassung wird im Hochformat DIN A4 mit mindestens 25 Millimetern Seitenrand erstellt. Der Normtext ist grundsätzlich einspaltig, schwarz auf weiß und ohne dekorativen Hintergrund zu setzen.
(2) Verwendet wird Arial oder eine in Lesbarkeit und Zeichenumfang gleichwertige Schrift. Schriftgrößen, Hervorhebungen und Abstände orientieren sich am einfachen Aufbau des Anhangs 1. Kopf und Titel müssen deutlich vom gut lesbaren Normtext unterscheidbar sein; eine punktgenaue Übereinstimmung ist nicht erforderlich.
(3) Absätze werden durch angemessenen Abstand getrennt. Überschriften bleiben mit dem folgenden Text verbunden; alleinstehende Überschriften am Seitenende sind zu vermeiden. Der Wortlaut darf durch Umbruch, Trennung oder Hervorhebung nicht verändert werden.
(4) Anlagen und breite Tabellen dürfen erforderlichenfalls im Querformat erscheinen. Kleinere Schrift ist nur ausnahmsweise bei Tabellen zulässig, mindestens jedoch 9 Punkt; sonst ist die Tabelle auf weitere Seiten zu verteilen. Spaltenüberschriften werden auf Folgeseiten wiederholt.