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Gesetze / GBlFV

GBlFV

Gesetzblattformverordnung – Verordnung über die Gestaltung und Herausgabe des Gesetzblatts der Republik Falkenberg

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Eingangsformel§ 1Gegenstand und Herausgabe§ 2Jahrgang, Nummer und Fundstelle§ 3Seitenformat und Schrift§ 4Aufbau und Pflichtangaben§ 5Gliederung und Anlagen§ 6Freigabe und Veröffentlichung§ 7Muster und Ausfertigungsformeln§ 8Archiv, Verzeichnis und Berichtigung§ 9Formabweichungen und Übergang§ 10Inkrafttreten§ Anhang1Anhang 1 – Vorlage einer Gesetzblattveröffentlichung

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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