Gesetze / GBlFV
GBlFV
Gesetzblattformverordnung – Verordnung über die Gestaltung und Herausgabe des Gesetzblatts der Republik Falkenberg
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
Eingangsformel§ 1Gegenstand und Herausgabe§ 2Jahrgang, Nummer und Fundstelle§ 3Seitenformat und Schrift§ 4Aufbau und Pflichtangaben§ 5Gliederung und Anlagen§ 6Freigabe und Veröffentlichung§ 7Muster und Ausfertigungsformeln§ 8Archiv, Verzeichnis und Berichtigung§ 9Formabweichungen und Übergang§ 10Inkrafttreten§ Anhang1Anhang 1 – Vorlage einer GesetzblattveröffentlichungFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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