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Gesetze / FWahlG

FWahlG

Wahlgesetz der Republik Falkenberg (FWahlG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Geltungsbereich und Wahlgrundsätze§ 2Wahlberechtigung und Wählbarkeit§ 3Wählerverzeichnis und Datenschutz§ 4Wahltermine und Bekanntmachungen§ 5Landeswahlleiter§ 6Wahlausschuss und örtliche Wahlorgane§ 7Wahlkreise und kommunale Zuordnung§ 8Sitze und Stimmen§ 9Wahlkreisvorschläge§ 10Landeslisten§ 11Einreichung und Zulassung§ 12Stimmzettel und Stimmabgabe§ 13Gültigkeit der Stimmen§ 14Vergabe der Direktmandate§ 15Fünfprozenthürde und Sitzverteilung§ 16Besetzung der Listenmandate§ 17Feststellung und Annahme§ 18Nachrücken und Nachwahl§ 19Wahlvorschläge und Wahltermin§ 20Mehrheit und Stichwahl§ 21Amtsantritt und Unvereinbarkeiten§ 22Wahlgebiet, Wahlperiode und Räte§ 23Einwohnerzahl und Sitzzahl§ 24Kommunale Wahlvorschläge und Stimmen§ 25Öffentlichkeit und Wahlunterlagen§ 26Beschwerden im Wahlverfahren§ 27Wahleinspruch und gerichtliche Prüfung§ 28Störungen, Manipulation und Wiederholungswahl§ 29Wahlordnung und Gleichbehandlung§ 30Verkürzte Fristen§ 31Erste Durchführung und fortbestehende Mandate§ 32Abstimmung mit dem Grundgesetz§ 33Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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