ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 11 von 12
§ 11 Überprüfung und Ausfall
§ 11 – Überprüfung und Ausfall
Betroffene können eine sachkundige menschliche Prüfung automatisierter Verwaltungsakte verlangen; Rechtsbehelfsfristen und Eilschutz richten sich nach dem Fachrecht. Bei einem fehlerhaften Verfahren sind Folgewirkungen zu sichern und rechtmäßig zu korrigieren. Technische Ausfälle verlängern keine Haft und beseitigen keine gesetzlichen Ansprüche.
Betroffene können eine sachkundige menschliche Prüfung automatisierter Verwaltungsakte verlangen; Rechtsbehelfsfristen und Eilschutz richten sich nach dem Fachrecht. Bei einem fehlerhaften Verfahren sind Folgewirkungen zu sichern und rechtmäßig zu korrigieren. Technische Ausfälle verlängern keine Haft und beseitigen keine gesetzlichen Ansprüche.