Gesetze / DStG
DStG
Gesetz über die digitale Staatsverwaltung der Republik Falkenberg (DStG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Geltung und Verantwortlichkeit§ 2Amtliche Kanäle und Akten§ 3Automatisierte Verwaltung§ 4Digitale Unterstützung der Rechtspflege§ 5Beteiligung und rechtliches Gehör§ 6Rechtsmittel und LGH§ 7Veröffentlichung und Betriebssicherheit§ 8Datenqualität und Ausgaben§ 9Protokolle und technische Eingriffe§ 10Schutz vor Manipulation§ 11Überprüfung und Ausfall§ 12Übergang und InkrafttretenFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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