ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 12
§ 10 Schutz vor Manipulation
§ 10 – Schutz vor Manipulation
Elektronische Eingaben und fremde Dateien sind gegen Schadsoftware und unbefugte Steuerungsbefehle abzusichern. Zugriffsrechte werden nach Aufgaben getrennt und protokolliert. Amtsernennungen, Abstimmungen und vermögenswirksame Buchungen setzen die gesetzlich erforderlichen Entscheidungen und Nachweise voraus; technische Ausgaben oder Entscheidungsvorschläge ersetzen diese nicht.
Elektronische Eingaben und fremde Dateien sind gegen Schadsoftware und unbefugte Steuerungsbefehle abzusichern. Zugriffsrechte werden nach Aufgaben getrennt und protokolliert. Amtsernennungen, Abstimmungen und vermögenswirksame Buchungen setzen die gesetzlich erforderlichen Entscheidungen und Nachweise voraus; technische Ausgaben oder Entscheidungsvorschläge ersetzen diese nicht.