ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 5 von 12
§ 5 Rechte
§ 5 – Rechte
Die Dienststelle schuldet Fürsorge, nachvollziehbare Aufgaben, sichere Arbeitsbedingungen und rechtzeitige gesetzliche Bezüge. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und nur bei konkretem Interessenkonflikt oder erheblicher Beeinträchtigung des Amts untersagbar. Rechtmäßige private politische Betätigung bleibt möglich.
Die Dienststelle schuldet Fürsorge, nachvollziehbare Aufgaben, sichere Arbeitsbedingungen und rechtzeitige gesetzliche Bezüge. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und nur bei konkretem Interessenkonflikt oder erheblicher Beeinträchtigung des Amts untersagbar. Rechtmäßige private politische Betätigung bleibt möglich.