Gesetze / BeamtG
BeamtG
Beamtenstatusgesetz der Republik Falkenberg (BeamtG)
Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.
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Inhaltsübersicht
§ 1Status§ 2Zugang§ 3Ernennung§ 4Pflichten§ 5Rechte§ 6Disziplinarverfahren§ 7Amtsende und Schutz§ 8Rechtsschutz§ 9Personalakte und Beurteilung§ 10Disziplinarentscheidung§ 11Probezeit und Laufbahn§ 12Inkrafttreten und ÜbergangFassungshistorie
Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.
Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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