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Gesetze / BeamtG

BeamtG

Beamtenstatusgesetz der Republik Falkenberg (BeamtG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Status§ 2Zugang§ 3Ernennung§ 4Pflichten§ 5Rechte§ 6Disziplinarverfahren§ 7Amtsende und Schutz§ 8Rechtsschutz§ 9Personalakte und Beurteilung§ 10Disziplinarentscheidung§ 11Probezeit und Laufbahn§ 12Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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