ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 14
§ 8 Bestand und Änderungen
§ 8 – Bestand und Änderungen
Rechtmäßig bestehende Nutzungen dürfen nicht allein wegen neuer Verwaltungsvorstellungen untersagt werden. Wesentliche Gefahren und erhebliche nicht genehmigte Änderungen sind gesondert zu prüfen. Nebenbestimmungen müssen bestimmt und zweckbezogen sein; Abhilfe geht einer unverhältnismäßigen Beseitigung vor.
Rechtmäßig bestehende Nutzungen dürfen nicht allein wegen neuer Verwaltungsvorstellungen untersagt werden. Wesentliche Gefahren und erhebliche nicht genehmigte Änderungen sind gesondert zu prüfen. Nebenbestimmungen müssen bestimmt und zweckbezogen sein; Abhilfe geht einer unverhältnismäßigen Beseitigung vor.