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Gesetze / BauUG

BauUG

Bau- und Umweltgesetz der Republik Falkenberg (BauUG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Ziele und Zuständigkeit§ 2Planung§ 3Genehmigung§ 4Entscheidung§ 5Schutzpflichten§ 6Aufsicht§ 7Nachbarrechte und Ausgleich§ 8Bestand und Änderungen§ 9Kontrolle von Anlagen§ 10Umweltwiederherstellung§ 10aGenehmigungsinhalt und Baubeginn§ 10bSicherheit und Umweltprüfung§ 10cGefahrenabwehr und Sanierungsverfahren§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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