ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 9
§ 8 Rechtsschutz
§ 8 – Rechtsschutz
Bescheide enthalten Grund, Dauer, Folgen und Rechtsbehelf. Widerspruch und Klage nach VwVfG und VwGO bleiben eröffnet; der verfassungsmäßige Regierungsvorbehalt für Asyl wird dadurch nicht beseitigt. Technische Sperren oder private Streitigkeiten ersetzen keine rechtmäßige Statusentscheidung.
Bescheide enthalten Grund, Dauer, Folgen und Rechtsbehelf. Widerspruch und Klage nach VwVfG und VwGO bleiben eröffnet; der verfassungsmäßige Regierungsvorbehalt für Asyl wird dadurch nicht beseitigt. Technische Sperren oder private Streitigkeiten ersetzen keine rechtmäßige Statusentscheidung.