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Gesetze / AufAsylG

AufAsylG

Aufenthalts- und Asylgesetz der Republik Falkenberg (AufAsylG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung§ 2Aufenthaltstitel§ 3Verfahren§ 4Asylantrag§ 5Schutzentscheidung§ 6Rechte und Leistungen§ 7Beendigung und Schutz§ 8Rechtsschutz§ 9Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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