ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 14
§ 2 Vertrag und Nachweis
§ 2 – Vertrag und Nachweis
Tätigkeit, Arbeitgeber, Beginn, Dienstumfang, Vergütung, Zahlungszeit und Kündigungsbedingungen sind in speicherbarer Textform festzuhalten. Fehlende Form vernichtet den Anspruch auf tatsächlich geleistete vereinbarte Arbeit nicht. Befristungen müssen einen eindeutigen Endtermin oder bestimmbaren Zweck nennen.
Tätigkeit, Arbeitgeber, Beginn, Dienstumfang, Vergütung, Zahlungszeit und Kündigungsbedingungen sind in speicherbarer Textform festzuhalten. Fehlende Form vernichtet den Anspruch auf tatsächlich geleistete vereinbarte Arbeit nicht. Befristungen müssen einen eindeutigen Endtermin oder bestimmbaren Zweck nennen.