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Gesetze / ArbG

ArbG

Arbeitsgesetz der Republik Falkenberg (ArbG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Geltung§ 2Vertrag und Nachweis§ 3Mindestentgelt§ 4Arbeitsumfang und Ruhe§ 5Vergütung und Abrechnung§ 6Schutz und Gleichbehandlung§ 7Urlaub und Krankheit§ 8Kündigung§ 9Zusammenschluss und Arbeitskampf§ 10Rechtsschutz§ 10aArbeitszeit, Mehrarbeit und Ruhe§ 10bUrlaubsverfahren und Beendigung§ 10cBeschäftigtenschutz und Aufsicht§ 11Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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