ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 2 von 13
§ 2 Vertrag und Übergabe
§ 2 – Vertrag und Übergabe
Mietraum, Parteien, Beginn, Grundmiete, vereinbarte Nebenkosten und gegebenenfalls Befristungsgrund werden in Textform festgehalten. Die bloß fehlende Dokumentation beseitigt einen tatsächlich geschlossenen Mietvertrag nicht. Bei Übergabe sollen Zustand, Schlüssel beziehungsweise Zugang und bekannte Mängel gemeinsam dokumentiert werden; die Wirksamkeit des Mietverhältnisses darf nicht von der fortlaufenden Nutzung eines elektronischen Zugangs abhängig gemacht werden.
Mietraum, Parteien, Beginn, Grundmiete, vereinbarte Nebenkosten und gegebenenfalls Befristungsgrund werden in Textform festgehalten. Die bloß fehlende Dokumentation beseitigt einen tatsächlich geschlossenen Mietvertrag nicht. Bei Übergabe sollen Zustand, Schlüssel beziehungsweise Zugang und bekannte Mängel gemeinsam dokumentiert werden; die Wirksamkeit des Mietverhältnisses darf nicht von der fortlaufenden Nutzung eines elektronischen Zugangs abhängig gemacht werden.