ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 8 von 11
§ 8 Bußgelder
§ 8 – Bußgelder
Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Melde- oder Verwahrungspflicht wird mit 25 bis 300 € Geldbuße geahndet. Unerlaubter Besitz, unerlaubtes Führen oder verbotene Weitergabe wird mit 100 bis 1.000 € geahndet; vorsätzlicher Umgang mit verbotenen Waffen mit 250 bis 2.000 €. OWiG und der Vorrang einschlägiger Straftatbestände gelten.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Melde- oder Verwahrungspflicht wird mit 25 bis 300 € Geldbuße geahndet. Unerlaubter Besitz, unerlaubtes Führen oder verbotene Weitergabe wird mit 100 bis 1.000 € geahndet; vorsätzlicher Umgang mit verbotenen Waffen mit 250 bis 2.000 €. OWiG und der Vorrang einschlägiger Straftatbestände gelten.