ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 11
§ 3 Voraussetzungen
§ 3 – Voraussetzungen
Die Erlaubnis setzt Volljährigkeit der Person, Zuverlässigkeit, sichere Handhabungskenntnis, sichere Verwahrung und einen nachvollziehbaren legitimen Zweck voraus. Konkrete schwere Gewalttaten oder nachgewiesener Missbrauch können gegen die Zuverlässigkeit sprechen. Bloße Parteizugehörigkeit und rechtmäßige Kritik tun dies nicht.
Die Erlaubnis setzt Volljährigkeit der Person, Zuverlässigkeit, sichere Handhabungskenntnis, sichere Verwahrung und einen nachvollziehbaren legitimen Zweck voraus. Konkrete schwere Gewalttaten oder nachgewiesener Missbrauch können gegen die Zuverlässigkeit sprechen. Bloße Parteizugehörigkeit und rechtmäßige Kritik tun dies nicht.