ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 11
§ 1 Geltung und Begriff
§ 1 – Geltung und Begriff
Dieses Gesetz erfasst ausschließlich gefährliche Waffen, insbesondere funktionsfähige Schusswaffen, Explosivwaffen und zum Angriff bestimmte gefährliche Gegenstände. Gegenstände des üblichen Alltags sind nicht allein wegen abstrakter Eignung zur Verletzung erlaubnispflichtig.
Dieses Gesetz erfasst ausschließlich gefährliche Waffen, insbesondere funktionsfähige Schusswaffen, Explosivwaffen und zum Angriff bestimmte gefährliche Gegenstände. Gegenstände des üblichen Alltags sind nicht allein wegen abstrakter Eignung zur Verletzung erlaubnispflichtig.