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Gesetze / VwGO

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung der Republik Falkenberg (VwGO)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Rechtsweg§ 2Klagen und Beteiligte§ 3Widerspruch und Klagefrist§ 4Untätigkeit§ 5Verfahren§ 6Eilrechtsschutz§ 7Urteil und Rechtsmittel§ 8Kosten und Befolgung§ 9Beteiligung und Beiladung§ 10Fristen und Zustellung§ 11Erledigte Eingriffe und Feststellung§ 12Durchsetzung gerichtlicher Pflichten§ 13Geltung

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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