ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 13
§ 10 Anfragen und Untersuchung
§ 10 – Anfragen und Untersuchung
Schriftliche Anfragen benennen einen konkreten staatlichen Sachverhalt. Die Regierung antwortet nach RegG; der Untersuchungsausschuss kann dienstliche Unterlagen und sachkundige Auskünfte anfordern. Zeugnisverweigerungsrechte, Steuer- und Gesundheitsgeheimnis sowie laufende richterliche Beratung bleiben geschützt; Zwangsmaßnahmen brauchen eine besondere gesetzliche Grundlage.
Schriftliche Anfragen benennen einen konkreten staatlichen Sachverhalt. Die Regierung antwortet nach RegG; der Untersuchungsausschuss kann dienstliche Unterlagen und sachkundige Auskünfte anfordern. Zeugnisverweigerungsrechte, Steuer- und Gesundheitsgeheimnis sowie laufende richterliche Beratung bleiben geschützt; Zwangsmaßnahmen brauchen eine besondere gesetzliche Grundlage.