ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 1 von 11
§ 1 Stellung
§ 1 – Stellung
Eine einheitliche Landesstaatsanwaltschaft mit Sitz in Falkenberg leitet die strafrechtlichen Ermittlungen und vertritt die öffentliche Anklage nach StPO. Sie gehört zur Exekutive und ist kein Gericht. Eine Landesoberstaatsanwaltschaft als zusätzliche Instanz wird nicht eingerichtet.
Eine einheitliche Landesstaatsanwaltschaft mit Sitz in Falkenberg leitet die strafrechtlichen Ermittlungen und vertritt die öffentliche Anklage nach StPO. Sie gehört zur Exekutive und ist kein Gericht. Eine Landesoberstaatsanwaltschaft als zusätzliche Instanz wird nicht eingerichtet.