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Gesetze / StAnwG

StAnwG

Staatsanwaltschaftsgesetz der Republik Falkenberg (StAnwG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Stellung§ 2Leitung und Personal§ 3Objektivität§ 4Weisungen§ 5Polizei und Richter§ 6Akten und Öffentlichkeit§ 7Kontrolle§ 8Zuständigkeitskonflikte§ 9Befangenheit und Beschwerden§ 10Anklage- und Einstellungsnachweise§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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