ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 10 von 11
§ 10 Statussicherung
§ 10 – Statussicherung
Ein rechtzeitig angefochtener Verlustbescheid darf nicht ohne besondere gesetzliche Grundlage zur sofortigen Ausbürgerung vollzogen werden. Wahlrechtliche Auswirkungen richten sich nach FWahlG und gerichtlichem Eilschutz. Minderjährigen und unbeteiligten Angehörigen darf keine fremde Täuschung pauschal zugerechnet werden.
Ein rechtzeitig angefochtener Verlustbescheid darf nicht ohne besondere gesetzliche Grundlage zur sofortigen Ausbürgerung vollzogen werden. Wahlrechtliche Auswirkungen richten sich nach FWahlG und gerichtlichem Eilschutz. Minderjährigen und unbeteiligten Angehörigen darf keine fremde Täuschung pauschal zugerechnet werden.