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Gesetze / StAG

StAG

Staatsangehörigkeitsgesetz der Republik Falkenberg (StAG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Staatsangehörigkeit§ 2Geburt und Abstammung§ 3Einbürgerung§ 4Prüfung§ 5Urkunde und Nachweis§ 6Verlust§ 7Übergang und Rechtsschutz§ 8Aufenthalt und Antragsnachweis§ 9Besondere Schutzfälle§ 10Statussicherung§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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