ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 9 von 14
§ 9 Beschwerden und Schutzkonzepte
§ 9 – Beschwerden und Schutzkonzepte
Schulen benennen einen erreichbaren vertraulichen Beschwerdeweg und reagieren auf konkrete Gewalt- oder Diskriminierungsvorwürfe. Betroffene werden angehört; beschuldigte Personen erhalten rechtliches Gehör, bevor belastende Feststellungen getroffen werden. Persönliche Konflikte dürfen nicht durch willkürliche Notenentscheidungen ausgetragen werden.
Schulen benennen einen erreichbaren vertraulichen Beschwerdeweg und reagieren auf konkrete Gewalt- oder Diskriminierungsvorwürfe. Betroffene werden angehört; beschuldigte Personen erhalten rechtliches Gehör, bevor belastende Feststellungen getroffen werden. Persönliche Konflikte dürfen nicht durch willkürliche Notenentscheidungen ausgetragen werden.