ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 4 von 14
§ 4 Unterricht
§ 4 – Unterricht
Lehrkräfte unterscheiden Tatsachen, wissenschaftlichen Streit und persönliche Wertung. Politische Kontroversen werden als solche behandelt; Überwältigung und Zwang zu einem politischen Bekenntnis sind unzulässig. Sachlich begründeter Widerspruch darf nicht schlechter bewertet werden.
Lehrkräfte unterscheiden Tatsachen, wissenschaftlichen Streit und persönliche Wertung. Politische Kontroversen werden als solche behandelt; Überwältigung und Zwang zu einem politischen Bekenntnis sind unzulässig. Sachlich begründeter Widerspruch darf nicht schlechter bewertet werden.