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Gesetze / SchulG

SchulG

Schul- und Bildungsgesetz der Republik Falkenberg (SchulG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Bildungsauftrag§ 2Zuständigkeit§ 3Zugang und Teilhabe§ 4Unterricht§ 5Mitwirkung und Schutz§ 6Bewertung und Maßnahmen§ 7Rechtsschutz§ 8Prüfungsverfahren§ 9Beschwerden und Schutzkonzepte§ 10Ersatzbildung und Übergang§ 10aSchulorganisation und Bildungswege§ 10bPrüfungen, Wiederholung und Nachteilsausgleich§ 10cOrdnungsmaßnahmen und Beteiligung§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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