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Gesetze / LVG

LVG

Landesverwaltungsgesetz der Republik Falkenberg (LVG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

§ 1Verwaltungsträger§ 2Zuständigkeitsplan§ 3Aufsicht§ 4Weisungen§ 5Zusammenarbeit§ 6Akten und Vertretung§ 7Beschwerden und Kontrolle§ 8Service und Erreichbarkeit§ 9Aufgabenübertragung§ 10Vertrauliche Aktenübergabe§ 11Inkrafttreten und Übergang

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
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