⚖ Republik Falkenberg Gesetze im Internet · juris

Gesetze / LGH-RWG

LGH-RWG

Gesetz über die Richterwahl am Landesgerichtshof (LGH-RWG)

Aus DRAFT FKB übernommen; noch nicht amtlich verkündet.

ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1 · Gültig ab: nicht angegeben

Inhaltsübersicht

Einleitende Bestimmungen§ 1Sitze und Eignung§ 2Nominierung und Anhörung§ 3Bestätigung und Ernennung§ 4Amtsdauer und Amtsverlust§ 5Ersatzrichter§ 6Übergang und Inkrafttreten

Fassungshistorie

Frühere Fassungen werden nicht überschrieben. Der Status beschreibt den Datenbankstand; rechtliche Wirksamkeit richtet sich nach der ordnungsgemäßen Verkündung und dem Inkrafttreten.

Fassung 1ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Verkündet: nicht angegeben · Gültig: nicht angegeben bis offen
Ansehen