ENTWURF – NICHT GELTENDES RECHT · Fassung 1
Vorschrift 3 von 14
§ 3 Überprüfung wichtiger Fälle
§ 3 – Überprüfung wichtiger Fälle
(1) Gegen verfahrensabschließende Entscheidungen des Oberlandesgerichts kann binnen sieben Tagen nach vollständiger Zustellung ein begründeter Überprüfungsantrag gestellt werden. Er muss Beschwer, Rechtsfrage und Bedeutung nennen.
(2) Mindestens zwei Richter müssen die Annahme befürworten; Gründe sind insbesondere grundlegende ungeklärte Rechtsfragen, widersprüchliche Rechtsprechung oder schwere Grundrechtsverletzungen.
(3) Ablehnung ist endgültig und billigt nicht die Vorinstanzbegründung.
(1) Gegen verfahrensabschließende Entscheidungen des Oberlandesgerichts kann binnen sieben Tagen nach vollständiger Zustellung ein begründeter Überprüfungsantrag gestellt werden. Er muss Beschwer, Rechtsfrage und Bedeutung nennen.
(2) Mindestens zwei Richter müssen die Annahme befürworten; Gründe sind insbesondere grundlegende ungeklärte Rechtsfragen, widersprüchliche Rechtsprechung oder schwere Grundrechtsverletzungen.
(3) Ablehnung ist endgültig und billigt nicht die Vorinstanzbegründung.